Stützung, Förderung und Begleitung

Hilfe für junge Volljährige § 41 SGB VII

Zielgruppe der Hilfe sind junge Volljährige, die aufgrund ihrer individuellen Situation weiterhin Hilfe zur Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung bedürfen. Der Stand der Persönlichkeitsentwicklung des Klienten ist i. d. R. unterhalb des in diesem Lebensalter allgemein erreichten Niveaus der Sozialisation.  Die Hilfe wird in der Regel nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt, in begründeten Einzelfällen auch länger.

Wichtigstes Ziel der Hilfe für junge Volljährige ist es, dem jungen Menschen durch Stützung, Förderung und Begleitung eine eigenverantwortliche Lebensführung zu ermöglichen.

Die Basis der Betreuungsarbeit ist der  Aufbau eines Vertrauensverhältnisses zwischen dem jungen Menschen und der Betreuungsperson.  Im Rahmen der Hilfeplanung werden Ziele vereinbart, welche die Zusammenarbeit regeln und die jeweiligen Rollen klar machen. Der angebotenen Beziehungsrahmen gibt dem  jungen Volljährigen die Möglichkeit nachzureifen und zunehmend selbstsicherer zu handeln.

Individuelle Ziele

Orientieren sich auch bei der Hilfe für junge Volljährige an individuellen Wünschen und Fähigkeiten.

  • Verbesserung der Ausdrucksfähigkeit hinsichtlich eigener Wünsche und Vorstellungen
  • Verbesserung von Selbstvertrauen und Selbstwirksamkeit
  • Verbesserung der Konfliktfähigkeit
  • Erlangen einer angemessenen Alltagskompetenzen im Hinblick auf Schule und Ausbildung.
  • Verbesserung der Zusammenarbeit mit Betrieben, Behörden
  • die Unterstützung bei der materiellen Absicherung

Kontakt

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