Hilfe für junge Volljährige § 41 SGB VII
Zielgruppe der Hilfe sind junge Volljährige, die aufgrund ihrer individuellen Situation weiterhin Hilfe zur Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung bedürfen. Der Stand der Persönlichkeitsentwicklung des Klienten ist i. d. R. unterhalb des in diesem Lebensalter allgemein erreichten Niveaus der Sozialisation. Die Hilfe wird in der Regel nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt, in begründeten Einzelfällen auch länger.
Wichtigstes Ziel der Hilfe für junge Volljährige ist es, dem jungen Menschen durch Stützung, Förderung und Begleitung eine eigenverantwortliche Lebensführung zu ermöglichen.
Die Basis der Betreuungsarbeit ist der Aufbau eines Vertrauensverhältnisses zwischen dem jungen Menschen und der Betreuungsperson. Im Rahmen der Hilfeplanung werden Ziele vereinbart, welche die Zusammenarbeit regeln und die jeweiligen Rollen klar machen. Der angebotenen Beziehungsrahmen gibt dem jungen Volljährigen die Möglichkeit nachzureifen und zunehmend selbstsicherer zu handeln.


Individuelle Ziele
Orientieren sich auch bei der Hilfe für junge Volljährige an individuellen Wünschen und Fähigkeiten.
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