dient dem Kinderschutz und dem Rechtsanspruch

Begleiteter Umgang

Der begleitete Umgang ist eine unterstützende Maßnahme, die darauf abzielt, den Kontakt zwischen Kindern und ihren Eltern oder anderen Bezugspersonen in einem geschützten Rahmen zu fördern. Diese Maßnahme ist besonders wichtig, wenn es Herausforderungen im Umgang gibt, die eine direkte Kontaktaufnahme erschweren.

Im Vorfeld finden sich oft familiäre Übergriffe oder mögliche Kindeswohlgefährdungen. Der „Begleitete Umgang“ dient damit sowohl dem aktiven Kinderschutz, wie auch der Umsetzung des Rechtsanspruches des Kindes auf Umgang mit beiden Elternteilen auch nach Trennung und Scheidung.

Individuelle Ziele

  • Gewährleistung eines sicheren und geschützten Rahmens für den Umgang zwischen dem jungen Menschen und den Umgangsberechtigten
  • Förderung der Beziehung zwischen dem Kind/ den Kindern und den umgangsberechtigten Personen
  • Förderung der Kommunikation zwischen den beteiligten Parteien
  • Klärung bzw. Verbesserung der Rahmenbedingungen für einen selbst gestalteten Umgang
  • Unterstützung bei der Lösung von Konflikten

Kontakt

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