dient dem Kinderschutz und dem Rechtsanspruch
Begleiteter Umgang
Der begleitete Umgang ist eine unterstützende Maßnahme, die darauf abzielt, den Kontakt zwischen Kindern und ihren Eltern oder anderen Bezugspersonen in einem geschützten Rahmen zu fördern. Diese Maßnahme ist besonders wichtig, wenn es Herausforderungen im Umgang gibt, die eine direkte Kontaktaufnahme erschweren.
Im Vorfeld finden sich oft familiäre Übergriffe oder mögliche Kindeswohlgefährdungen. Der „Begleitete Umgang“ dient damit sowohl dem aktiven Kinderschutz, wie auch der Umsetzung des Rechtsanspruches des Kindes auf Umgang mit beiden Elternteilen auch nach Trennung und Scheidung.


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